AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unser Angebot ist freibleibend und erfolgt aufgrund der uns vom Verkäufer / Vermieter bzw. Dritten erteilten Auskünfte, die angeführten Daten wurden mit Sorgfalt erhoben. Für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität wird keine Haftung übernommen. Wir empfehlen für den Kauf einer Immobilie die Beratung durch einen Anwalt, insbesondere zur Klärung von baurechtlichen Situationen. Irrtum und Zwischenverkauf /-vermietung bleiben vorbehalten.

Informationen
Weitergabe von unseren Angeboten und Informationen, die nur für den Empfänger bestimmt sind, sowie Fotos an Dritte, ohne unsere Zustimmung, sind untersagt. Sollte aufgrund der Weitergabe an Dritte ein Vertrag zustande kommen, hat KROHN & LUEDEMANN Anspruch auf Provision vom Angebotsempfänger.
Kosten und Steuern
Die beim Kauf anfallenden Kosten für Notar und Grundbucheintragungen sowie anfallende Steuern für den Erwerb sind vom Käufer zu tragen.

Provision
Durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit kommt der Vermittlungsvertrag zustande. Bei Zustandekommen eines Rechtsgeschäftes (Kaufvertrag, Miete) entsteht ein Provisionsanspruch in der vereinbarten Höhe und die Provision ist bei Vertragsabschluss fällig. Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist, zahlt der Käufer keine Provision. Das gilt nicht für Objekte aus Bankenbestand, für die eine gesonderte Regelung getroffen wird.
Bei Abschluss eines Miet-/ Pachtvertrages werden im Allgemeinen 2 Monatsmieten zuzüglich MwSt. auf Basis der bei Vertragsabschluss vereinbarten monatlichen Miete (bei Staffelmiete auf die Durchschnittsmiete der festen Vertragslaufzeit), in Rechnung gestellt.

Provision aus Folgegeschäften
Ein Provisionsanspruch steht KROHN & LUEDEMANN auch dann zu, wenn im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. geschlossenen Vertrages weitere Vereinbarungen zustande kommen. Das gilt auch für Dritte und /oder Angehörige oder Firmen, die mit Personen oder Firmen aus der ersten Vereinbarung im Zusammenhang stehen.


Gerichtsstand
Für Verkäufe in Spanien gilt Spanisches Recht. Gerichtsstand ist Palma de Mallorca.

Werden Sie VIP

Notez vos favoris et participez à notre VIP-PASS K&L. Vous avez ici accès à notre package de services élargi lors de la visite de nos biens immobiliers.

- Service de navette à l'arrivée depuis l'aéroport de Palma de Majorque/ Ibiza jusqu'à la destination finale, par exemple l'hôtel ou la résidence de vacances.
- 1 présent.
- 10% de réduction dans les restaurants que nous recommandons.
- Service de navette pour les visites de biens immobiliers. Prise en charge à l'hôtel suivie d'une visite et retour à l'hôtel.
- Bulletin d'information sur les nouvelles offres et informations autour de Majorque